Für die Beantragung eines Arbeitsvisums bzw. einer Blue Card für Deutschland müssen Sie auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz für sich selbst, Ihre Frau und Kinder nachweisen.
In Deutschland haben Sie die Wahl zwischen einer privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung. Die meisten der in Deutschland Versicherten (ca. 90%) sind gesetzlich versichert. Das hat viele Gründe: Die gesetzlichen Versicherungsgesellschaften bieten einen guten und umfassenden Krankenversicherungsschutz, unabhängig von der Einkommenshöhe, bei moderaten Beiträgen an. Die Familie (Ehefrau und Kinder) sind kostenfrei mitversichert. Es gibt keinen umfassenden Gesundheitscheck vorab und was für Sie besonders wichtig ist: Der Vertragsabschluss geht in der Regel unkompliziert und auf Englisch über das Online-Formular der gesetzlichen Krankenkassen.
Dieser berechnet sich aus Ihrem Bruttoeinkommen. In 2020 sind es 14,6 Prozent ihres monatlichen Bruttoeinkommens. Die Hälfte (=7,3%) übernimmt Ihr Arbeitgeber. Die andere Hälfte (= 7,3%) entfallen auf Sie plus, je nach Versicherung, noch ein Zusatzbeitrag von unter einem Prozent. Als Beispiel: Bei der TK (Techniker Krankenkasse) liegt dieser Zusatzfaktor zurzeit bei 0,7 Prozent.
Viele Versicherungen haben sich gut auf die ständig steigende Anzahl internationaler Arbeitnehmer vorbereitet und bieten englischsprachige Servicehotlines (7/24) an. Dieses gilt es unbedingt imVorfeld zu prüfen oder bei Taunus Relocation zu erfragen.
Noch ein kleiner Vorteil am Rande: Als Versicherter einer gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie in Notfällen auch im EU-Ausland abgesichert. Allerdings nur für die Ärzte und Krankenhäuser, die im EU-Ausland auch gesetzlich Versicherte behandeln. Privatärzte sollten in Notfällen nicht konsultiert werden, da die Kosten nicht erstattet werden. Für solche Fälle gibt es spezielle Auslandsreisekrankenversicherungen. Unser Tipp: Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, ob es eine Arztliste für das von Ihnen zu besuchende EU-Ausland gibt. Damit gehen Sie auf Nummer sicher.
Auch wenn die ambulante und stationäre Grundversorgung im Krankheitsfall durch die gesetzlichen Krankenkassen gut gewährleistet ist, raten wir unseren Kunden, darüber hinaus über eineKrankenhauszusatzversicherung nachzudenken. Diese übernimmt bei notwendiger stationärer Behandlung und Aufenthalt die Mehrkosten für ein Zwei- oder Einbettzimmer und die Chefarztbehandlung. Ohne Zusatzversicherung bekommt man auch immer eine gute ärztliche Behandlung, aber es ist mögich, dass man mit drei oder mehr Patienten in einem Zimmer liegen muss.