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Niederlassungserlaubnis Voraussetzungen

Veröffentlicht:
01/2021
|
Kategorie:
Behördengänge
Niederlassungserlaubnis
Die Niederlassungserlaubnis ist eine Form der Aufenthaltserlaubnis. Welche Voraussetzungen Ausländer für den Erhalt einer solchen Niederlassungserlaubnis erfüllen müssen, welche Dokumente für die Beantragung benötigt werden und wie sie sich von anderen Aufenthaltstiteln unterscheidet, erfahren Sie in diesem Artikel.

Mit der Niederlassungserlaubnis wird Ihnen ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht. Ein Recht auf einen Aufenthalt von über90 Tagen in einem anderen EU-Mitgliedstaat vermittelt dieser Titel jedoch nicht.

Aufenthaltserlaubnis bereits vorhanden

Für den Erhalt einer Niederlassungserlaubnis müssen Sie nachweisen, dass Sie bereits seit mindestens fünf Jahren in Besitz einer Aufenthaltserlaubnis für Deutschland

Lebensunterhaltsichern

Sie müssen belegen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt und ggf. auch den von Familienangehörigenselbständig sichern können. Das bedeutet, dass Sie keine Leistungen (z. B. vom Jobcenter, Arbeits- oder Sozialamt) beziehen dürfen. Zudem müssen Sie auch eine ausreichende Krankenversicherung für sich und Familienangehörige nachweisen können

Beitragsleistungen an die Rentenversicherung

Bei der Beantragung der Niederlassungserlaubnis müssen Sie einen Nachweis darüber erbringen, dass Sie mindestens 60 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung geleistet haben

Grundsätzliche Straffreiheit

Ausländische Bürger, die die Niederlassungserlaubnis in Deutschland erhalten wollen, dürfen zuvor nicht straffällig geworden sein.

Erlaubnis zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit

Wenn Sie Arbeitnehmersind, benötigen Sie eine Beschäftigungserlaubnis, die Sie bei der Antragsstellung für die Niederlassungserlaubnis vorlegen müssen. Sind Sie kein Arbeitnehmer, sondern üben beispielsweise eine selbständige Erwerbstätigkeit aus, müssen Sie entsprechend andere hierfür notwendige Genehmigungen vorweisen können

Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache

Für den Erhalt der Niederlassungserlaubnis müssen Sie gute Kenntnisse der deutschen Sprachevorweisen können. Die Deutschkenntnisse müssen mindestens dem Sprachniveau B 1entsprechen

Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland

In einigen Ländern müssen Ausländer einen sogenannten Einbürgerungstest ablegen, wenn sie die entsprechende Staatsbürgerschaft annehmen wollen. In Deutschland ist der Einbürgerungstest seit 2008 gemäß § 9 Abs. 2 S. 8 AufenthG Pflicht. Mit dem Test werden die Kenntnisse des Antragstellers in Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland getestet. Die Prüfung umfasst aktuell33 Fragen, die thematisch die Bereiche „Leben in der Demokratie“, „Geschichte und Verantwortung“ und „Mensch und Gesellschaft“ abbilden. Für den Test müssen Sie sich bei der Prüfstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge anmelden.

Ausreichender Wohnraum

Bei der Antragstellung zum Erhalt einer Niederlassungserlaubnis müssen Sie nachweisen können, dass Sie über ausreichend Wohnraum verfügen. Damit Wohnraum als ausreichend gilt, sind vor allem zwei Faktoren ausschlaggebend: Die Beschaffenheit und die Größe der Wohnung, die sich je nach Anzahl der Bewohner berechnet. Gemäß Art. 1 Abs. 2.4der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz des Bundesministeriums des Innern wird „ausreichender Wohnraum“ wie folgt definiert:

  • Kinder unter zwei Jahren werden  bei der Berechnung des benötigten Wohnraums nicht mitgezählt.
  • Für jedes Kind unter sechs Jahren werden 10m² Wohnfläche angesetzt.
  • Für jedes Familienmitglied über sechs Jahren werden 12m² Wohnfläche angesetzt.
  • Nebenräume wie Küche und Bad  müssen vorhanden sein.

 

Verkürzte Wartezeiten und günstigere Voraussetzungen

Fachkräfte

Sie erhalten eine Niederlassungserlaubnis, wenn Sie seit vier Jahren einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung als Fachkraft (mit Berufsausbildung oderakademischer Ausbildung) oder als Forschender besitzen, einen Arbeitsplatz innehaben, 48 Monate Pflichtbeiträge in einer Rentenversicherung geleistet haben und über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

Absolventinnen und Absolventen eines Studiums oder einer Berufsausbildung in Deutschland

Sie erhalten eine Niederlassungserlaubnis, wenn Sie eine inländische Berufsausbildung oder ein inländisches Studium erfolgreich abgeschlossen haben, seit zwei Jahren einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung als Fachkraft (mit Berufsausbildung oder akademischer Ausbildung) oder als Forschender besitzen, einen Arbeitsplatz inne haben, 24 Monate Pflichtbeiträge in einer Rentenversicherung geleistet haben und über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

Blaue Karte EU innehabende Personen

Wenn Sie eine Blaue Karte EU und einfache Kenntnisse der deutschen Sprachebesitzen, erhalten Sie bereits nach 33 Monaten eine Niederlassungserlaubnis, sofern Sie in dieser Zeit eine entsprechende Beschäftigung ausgeübt haben und Beiträge zu einer Rentenversicherung geleistet haben.

Wenn Sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, wird Ihnen Ihre Niederlassungserlaubnis bereits nach 21 Monaten erteilt.

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