Britische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland und im Besitz eines im Vereinigten Königreich ausgestellten Führerscheins können einen deutschen Führerschein beantragen. Nach dem Austritt Großbritanniens zum 31. Januar 2020 läuft seit dem 1. Februar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 der Übergangszeitraum, während dem das Unionsrecht für Großbritannien und in Großbritannien grundsätzlich wie bisher gilt. Dies gilt auch im Verkehrssektor.
Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde vor Ort kann zur Zeit noch nicht sicher sagen, wie es nach dem 31. Dezember 2020 weitergehen wird.
Bei nur vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland dürfen Inhaber einer britischen Fahrerlaubnis mit ihrer in Großbritannien erteilten Fahrberechtigung in Deutschland am Verkehr teilnehmen, sofern sie über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen. Die Fahrerlaubnis kann durch einen nationalen Führerschein und ggf. zusätzlich durch einen internationalen Führerschein nachgewiesen werden.
Nach sechs Monaten jedoch muss der britische Führerschein in einen EU/EWR-Kartenführerschein umgeschrieben werden. Britische EU-Führerscheine können noch ohne theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung in einen deutschen EU-Führerschein umgeschrieben werden. Es wird angestrebt, vor Ablauf des Übergangszeitraums mit Großbritannien eine entsprechende Gegenseitigkeitsvereinbarung zu treffen, damit eine prüfungsfreie Umschreibung erfolgen kann.
Wie uns die Fahrerlaubnisbehörde jedoch persönlich mitteilte, ist diesbezüglich bisher noch nichts in trockenen Tüchern - dies bedeutet, dass wer auf Nummer sicher gehen will, die Umschreibung seines UK Führerscheines in einen EU Führerschein sobald wie möglich veranlassen sollte.
Die Umschreibung dauert in der Regel 3 bis 4 Wochen. Mitzubringen sind hierzu: der gültige Reisepass, die Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate), ein biometisches Passbild und der alte Führerschein.
Wir empfehlen den Führerschein umzuschreiben - wenn es zu keiner Einigung kommen sollte könnten es mit der prüfungsfreien Umschreibung hinfällig werden.